97 Abs. 1 lit. b SVG; - der Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG; - der Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zufolge mangelnder Aufmerksamkeit gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG und Art. 3 Abs. 1 VRV; - des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall mit Sachschaden gemäss Art. 92 Abs. 1 SVG; - 18 -