5. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Strafverfahren wird zufolge Rückzugs des Strafantrags durch den ehemaligen Privatkläger F. bezüglich des Vorwurfs der Beschimpfung vom 10. Juni 2020 eingestellt.