In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen sowie unter Berücksichtigung angemessener Honorarnoten in vergleichbaren Fällen – das Obergericht verfügt bei rund 300 Berufungen pro Jahr über einen grossen Erfahrungswert – ergibt dies gesamthaft einen um gerundet 6 Stunden reduzierten Aufwand von gerundet 14 Stunden. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 114.40 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 3'140.00 resultiert.