Der geltend gemachte Aufwand von 5 Stunden 24 Minuten für die Ausarbeitung resp. Begründung der Anschlussberufung und das Gesuch um amtliche Verteidigung – vorliegend geltend gemacht am 5., 6. und 7. Januar 2022 – ist überhöht. Da der Aufwand «Gesuch um amtl. Verteidigung» nicht separat ausgewiesen wurde, ist der Aufwand ermessensweise um 30 Minuten zu kürzen.