Vor der Verhaftung sei er nicht mehr mit dem Auto gefahren, sondern sei mit dem Zug unterwegs gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Es wird sich aber noch weisen müssen, ob diese Veränderung von Dauer ist und sich der Beschuldigte nachhaltig bewähren wird. Zusätzlich sind die Schulden von Fr. 30'000.00 gegenüber seiner Schwester zu erwähnen, die der Beschuldigte abzuzahlen hat. Er habe zwar genügende finanzielle Mittel, um die Fr. 30'000.00 umgehend zu bezahlen (siehe dazu oben), hat dies aber offensichtlich noch nicht vorgenommen. Diese finanziellen Verpflichtungen stellen eine Unsicherheit und damit ein Argument gegen eine gute Prognose dar.