Mithin weisen die Delikte gemäss Straftatendossier 3 und 5 dasselbe Verhaltensmuster auf, wonach der Beschuldigte sich der Strafverfolgung resp. Administrativmassnahmen entziehen wollte, indem er eine Drittperson der Straftaten bezichtigte, was von einer enormen Gleichgültigkeit und einem grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber den geschützten Rechtsgütern zeugt. Der Beschuldigte hat die vorliegend zu beurteilenden Delikte zwischen Mai 2019 und Dezember 2020 begangen und somit während einer Zeitspanne von rund 1 ½ Jahren delinquiert.