hätte den Führerausweis verloren (Straftatendossier 3). Schliesslich lenkte der Beschuldigte am 21. Mai 2020 – trotz des Führerausweisentzugs – einen Personenwagen und verursachte bei einem Parkmanöver einen Schaden an einem anderen Personenwagen, woraufhin er sich von der Örtlichkeit entfernte, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Zudem führte er gegenüber der Kantonspolizei Aargau wahrheitswidrig aus, dass B. den Personenwagen gelenkt hätte (Straftatendossier 5). Mithin weisen die Delikte gemäss Straftatendossier 3 und 5 dasselbe Verhaltensmuster auf, wonach der Beschuldigte sich der Strafverfolgung resp.