Unbeeindruckt von den Vorstrafen hat er die vorliegend zu beurteilenden Straftaten begangen: Am 21. Mai 2019 hat er die örtlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um strafbare 27 km/h überschritten und gegenüber der Polizei wahrheitswidrig erklärt, dass D.K. die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen habe (Straftatendossier 1). Am 11. Dezember 2019 überschritt der Beschuldigte im Innerortsbereich die örtlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um strafbare 40 km/h (Straftatendossier 2). Am 9. Juni 2020 lenkte der Beschuldigte – obwohl ihm gemäss Verfügung vom 12. Februar 2020 vorsorglich der Führerausweis entzogen worden war – einen Personenwagen.