2.7.2. Der Beschuldigte ist zweifach vorbestraft. Er wurde im Jahr 2014 innert kürzester Zeit aufgrund desselben Delikts, nämlich einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz, zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 60.00, d.h. Fr. 5'400.00, und 40 Tagessätzen à Fr. 60.00, d.h. Fr. 2'400.00, verurteilt. Es handelt sich dabei unter Berücksichtigung seiner damaligen finanziellen Verhältnisse um erhebliche Beträge. Die Vorstrafen hatten aber keine nachhaltige Wirkung auf den Beschuldigten. Unbeeindruckt von den Vorstrafen hat er die vorliegend zu beurteilenden Straftaten begangen: