Der Beschuldigte ist am 11. Dezember 2019 mit dem Personenwagen AG […] im Innerortsbereich von Aarau auf der Industriestrasse Fahrtrichtung Buchs mit einer rechtlich massgebenden Geschwindigkeit von 90 km/h anstelle der signalisierten Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren. Damit liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h vor, die deutlich über dem Grenzwert für eine Ordnungsbusse (bis max. 15 km/h) und Übertretungsbusse (bis max. 24 km/h) liegt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung liegt jedoch 10 km/h unter dem Schwellenwert für die Annahme einer qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG (Überschreitung von mindestens 50 km/h;