fungsverhandlung aus, dass er geschäftlich auf das Auto angewiesen gewesen sei und er aufgrund früherer Verwarnungen Angst gehabt habe, lange auf den Führerausweis verzichten zu müssen. Er bestätigte schliesslich selbst, dass ihm die Urkundenfälschung in hohem Masse vermeidbar gewesen wäre (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7-9 und 11; siehe auch Protokoll der Hauptverhandlung, S. 6). Entgegen der Vorinstanz wären ihm verschiedene Wege offen gestanden, sein Geschäft weiter zu betreiben, wenn ihm der Führerausweis tatsächlich entzogen worden wäre.