Aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf einer richtungsgetrennten Autobahn von 100 km/h um strafbare 27 km/h wurde dem Beschuldigten von der Polizei ein «Personalienblatt» betreffend den Lenker des erfassten Motorfahrzeugs zugestellt. Der Beschuldigte hat dieses Personalienblatt, datierend vom 2. Juli 2019, mit den Angaben von D.K. ausgefüllt und dessen Unterschrift nachgeahmt. Damit hat der Beschuldigte aufgrund der Täuschung über den Aussteller eine unechte sowie aufgrund des falschen Inhalts eine unwahre Urkunde geschaffen.