2. Mit Urteil vom 17. Juni 2021 stellte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Strafverfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Beschimpfung (Straftatendossier 4) ein. Hinsichtlich der Straftatendossier 1-3 und 5 sprach er den Beschuldigten schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 70.00, d.h. Fr. 12'600.00, und einer Busse von Fr. 1'000.00. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. Oktober 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei – nebst der Busse von Fr. 1'000.00 – zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 11 Monaten sowie einer (unbedingten) Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 70.00 zu verurteilen.