Beschimpfung (Straftatendossier 4) und Fahrens ohne Berechtigung durch Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises, Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall mit Sachschaden und falscher Anschuldigung (Straftatendossier 5). Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 70.00 sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 zu verurteilen.