1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 26. März 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung, Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege (Straftatendossier 1); grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (Straftatendossier 2); Missbrauchs von Ausweisen durch Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung, Fahrens ohne Berechtigung durch Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises (Straftatendossier 3);