Diese Auffälligkeit in der Entwicklung der Aussage spricht dafür, dass die erstmals an der Hauptverhandlung vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, wonach er versucht habe, das Video zu löschen, taktisch motiviert ist. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass er nicht spezifisch zu einem Löschversuch befragt worden ist (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Die Erstaussage, wonach er das Video nach dem Herunterladen nicht weiter beachtet habe, spricht hingegen dafür, dass er es im Wissen um den illegalen Inhalt bewusst auf seinem Gerät behielt.