Das war jedoch nicht der Fall, obwohl sich zahlreiche Fragen im Rahmen der ersten Einvernahme um den Erhalt des Videos und dessen Weiterleitung gedreht haben und der Beschuldigte beispielsweise auch gefragt wurde, ob er es seinem jüngeren Bruder ebenfalls gezeigt hat. Im Rahmen dieser Erstbefragung machte er jedoch zu keinem Zeitpunkt geltend, er habe versucht, das illegale Video zu löschen, wobei ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen sei. Diese Auffälligkeit in der Entwicklung der Aussage spricht dafür, dass die erstmals an der Hauptverhandlung vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, wonach er versucht habe, das Video zu löschen, taktisch motiviert ist.