Er habe dann zuerst die restlichen Bilder im Ordner angeschaut und schliesslich das kinderpornografische Video gelöscht. Er könne sich jedoch nicht mehr erinnern, wie das Löschen des Videos von statten ging, Er sagte des Weiteren aus, er habe nicht überprüft, ob das Video bzw. die Datei nach dem Löschversuch noch im Ordner gewesen sei. Er bestätigte an der -9- Berufungsverhandlung denn auch, dass er einen Link zu seinem Dropbox- Ordner an eine andere Person versendet hatte. Dabei habe er vor dem Versand nicht nochmals überprüft, welche Dateien in diesem Dropbox- Ordner gewesen seien (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6 ff.).