3.3.3. An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, er habe das Video mittels eines Dropbox-Links über die Messenger-App Kik zugeschickt erhalten. Er habe die Dateien dann in seiner Dropbox speichern müssen, um sie anschauen zu können, was er auch getan habe. Als er sich die Bilder in der Folge angeschaut habe, sei er auf das Video mit dem kinderpornografischen Inhalt gestossen. Er habe dann zuerst die restlichen Bilder im Ordner angeschaut und schliesslich das kinderpornografische Video gelöscht.