Er habe es aus der Dropbox löschen wollen. Das habe er aber nicht geschafft oder nicht richtig gemacht, weshalb das Video in seiner Dropbox verblieben sei. Er habe den Dropbox-Link in der Folge bewusst weitergesandt, um andere (legale) Dateien zu tauschen. Dabei sei er der Auffassung gewesen, das Video zuvor gelöscht zu haben. Er habe nicht speziell kontrolliert, ob das Video tatsächlich gelöscht worden sei (Gerichtsakten [GA] act. 40 ff.).