3.3.2. Vor Vorinstanz gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei im Tatzeitraum im Homeoffice und den ganzen Tag zu Hause gewesen. Da es ihm nach der Arbeit langweilig gewesen sei, habe er sich mit Instagram beschäftigt. Er habe damit begonnen, mit anderen Instagram-Nutzern pornografische Bilder über die Dropbox auszutauschen. Soweit er sich erinnere, habe er ihm angebotene Videos und Bilder über den Link herunterladen müssen, um sie anschauen zu können. Bei dieser Gelegenheit habe er auch das fragliche Video gesehen, wobei er gewusst habe, dass es nicht legal sei. Er habe es aus der Dropbox löschen wollen.