vorzuwerfen ist. -8- 3.3. 3.3.1. Der Beschuldigte wurde insgesamt dreimal zur Sache befragt. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 24. September 2020 sagte er im Wesentlichen aus, er habe das fragliche Video zu einem ihm nicht mehr bekannten Zeitpunkt von einer unbekannten Drittperson erhalten. Er wisse, dass dessen Inhalt verboten sei. Er habe diese Datei nicht bewusst weitergeleitet. Er wisse nicht, ob das fragliche Video auf seinem aktuellen Mobiltelefon sei. Er könne auch nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob sich die Datei auf seinem alten Mobiltelefon befunden habe.