3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 29. November 2021 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung, unter Kostenfolgen zu Lasten des Staates. 3.4. Am 1. April 2022 fand die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten statt. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: