3.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Christoph Dumartheray, Advokat in Basel, sein Honorar in der Höhe von Fr. 1'513.10 auszurichten. 2.3. Am 16. Juni 2021 meldete die Staatsanwaltschaft Berufung an. 3. 3.1. Das begründete Urteil wurde der Staatsanwaltschaft am 28. September 2021 zugestellt. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2021 erklärte diese Berufung und stellte in der Sache folgende Anträge: -4- 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Strafgerichts, vom 28. Mai 2021 sei vollumfänglich aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: