4. -3- Unter Kostenfolgen. […] 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vor der Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 28. Mai 2021 wurde der Beschuldigte befragt. 2.2. Gleichentags fällte die Gerichtspräsidentin folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der harten Pornografie (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen) gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB freigesprochen.