Der Beschuldigte erkannte die Pornografie als verbotene Kinderpornografie. Diese verbotene Videodatei versendete der Beschuldigte am Mittwoch, 06. Mai 2020 um 01.35 Uhr (UTC) ab seinem Wohnort wissentlich und willentlich, mit seinem Mobiltelefon online über die Upload/Sharing- Möglichkeit Dropbox und stellte sie damit weiteren Internetbenutzern zur Verfügung. Ort: [...] Zeit: Mittwoch, 06. Mai 2020 um 01.35 Uhr (UTC) II. Anträge 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen.