Der Beschuldigte hatte von einer unbekannten Quelle eine kinderpornografische Videodatei zugeschickt erhalten. Auf dieser Videodatei ist ersichtlich, wie ein deutlich erwachsener Mann ein kleines Mädchen (deutlich unter 16 Jahre) mit seinem Penis mehrmals an der nackten Scheide berührt/kitzelt. Der Beschuldigte erkannte die Pornografie als verbotene Kinderpornografie.