5.2. Die unentgeltliche Vertreterin der Privatklägerin, lic. iur. Michèle Dürrenberger, Rechtsanwältin […], ist für das Verfahren vor Obergericht im Umfang von Fr. 2'519.10 aus der Obergerichtskasse zu entschädigen. 6. 6.1. Die vorinstanzlichen Kosten des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, lic. iur. Markus Trottmann, Advokat […], werden im Umfang von Fr. 6'365.85 auf die Staatskasse genommen. 6.2. Die vorinstanzlichen Kosten der unentgeltlichen Vertreterin der Privatklägerin, lic. iur. Michèle Dürrenberger, Rechtsanwältin […], werden im Umfang von Fr. 3'552.55 auf die Staatskasse genommen.