Dieser Aufwand erscheint der Komplexität der vorliegenden Strafsache nach als angemessen und ist zu genehmigen. Unter Berücksichtigung der in der Kostennote nicht eingerechneten Dauer der Berufungsverhandlung von 1 Stunde und 30 Minuten à Fr. 200.00 (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung) ist der amtliche Verteidiger entsprechend im Umfang von Fr. 3'791.45 (inkl. MwSt.) aus der Staatskasse zu entschädigen.