An der Berufungsverhandlung sagte er aus, er habe nach 5 Jahren immer noch keine Ahnung, warum die Privatklägerin diese Dinge erzähle und ob es einen Zusammenhang mit dem Vater der Privatklägerin gebe (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15). Der Beschuldigte beschränkte sich zudem nicht bloss darauf, sämtliche Vorwürfe abzustreiten, sondern beleuchtete auch sein eigenes Verhalten. So gab er beispielsweise zu, dass er am 19. April 2018 lediglich in Boxershorts bekleidet und betrunken ins Zimmer der Privatklägerin gegangen sei und sie wiederholt zu umarmen versucht habe, obwohl diese - 24 -