Anschuldigung zu nennen. Den Gedanken, der mit ihm zerstrittene Vater der Privatklägerin könnte hinter dem Vorwurf stecken, verwarf er selbst wieder. Demgegenüber gab er wiederholt an, nicht zu verstehen, wie diese Vorwürfe der Privatklägerin zustande gekommen seien und er könne sich auch nicht vorstellen, dass es eine Retourkutsche für irgendetwas sei (vgl. Ziff. 8.1.2, Ziff. 8.2.1). An der Berufungsverhandlung sagte er aus, er habe nach 5 Jahren immer noch keine Ahnung, warum die Privatklägerin diese Dinge erzähle und ob es einen Zusammenhang mit dem Vater der Privatklägerin gebe (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15).