Die Mutter habe die Privatklägerin in sein Zimmer gelassen, um mit der Playstation zu spielen, wenn er nicht zuhause gewesen sei. Er habe sie jeweils sofort aus dem Zimmer geschmissen, als er nachhause gekommen sei, da er selbst nie jemanden mit seiner Playstation habe spielen lassen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15). Der Beschuldigte sprach auch seine Beziehung zur Privatklägerin an, welche er als zu dieser Zeit nicht allzu eng beschrieb.