Nach dem Vorfall sei sie einfach aus dem Zimmer gelaufen und habe sich nichts dabei gedacht (vgl. UA act. 22). Weiter gab sie in sämtlichen Befragungen inklusive jener der Berufungsverhandlung an, sie sei nach diesem ersten Übergriff weiterhin freiwillig alleine zum Beschuldigten ins Zimmer gegangen, um Playstation zu spielen. So habe er sie dann auch ein bis zwei weitere Male anal penetriert, wie dies beim ersten Mal der Fall gewesen sei. Dies sei vielleicht mit Abstand von einem Tag zum ersten Übergriff passiert (vgl. UA act. 22).