nachvollziehbar, dass die Privatklägerin, welche sich gemäss eigener Aussage auf den Knien und nach vorne abgestützt auf dem Bett des Beschuldigten befand, nicht gemerkt haben will, dass der Privatkläger ihre Hose und Unterhose ausgezogen habe. Die Privatklägerin sagte dazu anlässlich ihrer Einvernahme vom 17. Juli 2018 aus, sie habe stattdessen gedacht, es sei bloss die Decke runtergefallen. Erst, als sie "untenrum" kalt bekommen habe, habe sie realisiert, dass er ihre Hose und Unterhose "abgezogen" habe (vgl. UA act.