So sagte die Privatklägerin vor Obergericht aus, der Beschuldigte habe sich in gleicher Weise noch "locker über Wochen und Monate" hinweg an ihr vergangen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Diese den Beschuldigten zusätzlich belastende Aussage vor Obergericht steht im Widerspruch zu sämtlichen früheren Aussagen der Privatklägerin vor der Polizei und der Vorinstanz, wonach sich der Übergriff des Beschuldigten innerhalb weniger Tage zwei- oder dreimal wiederholt habe, was auch der Anklageschrift entsprechend zu entnehmen ist (vgl. Ziff. 7.1.1).