habe. Das wiederholte nach hinten Schauen erwähnte die Privatklägerin an der Berufungsverhandlung nicht mehr (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6, vgl. Ziff. 7.3). Stark abweichend äusserte sich die Privatklägerin zudem zu der Frage, wie oft bzw. über welche Zeitspanne hinweg sich die Übergriffe des Beschuldigten nach dem ersten Mal wiederholt hätten. So sagte die Privatklägerin vor Obergericht aus, der Beschuldigte habe sich in gleicher Weise noch "locker über Wochen und Monate" hinweg an ihr vergangen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6).