In der Folge habe sie etwas geschmerzt. Darauf habe sie wieder nach hinten geschaut und gesehen, wie sie vom Beschuldigten anal penetriert worden sei. Auch ihre Aussagen zu den Geschehnissen vom April 2018 fielen übereinstimmend aus. Die Privatklägerin äusserte sich detailreich und berichtete ausführlich über den Übergriff. Der Zeuge J. bestätigte sodann, dass die Privatklägerin ihm auch von dem Vorfall 2009/2010 berichtet habe und dass es der Privatklägerin nach dem Ereignis in 2018 nicht gut gegangen und sie traumatisiert gewesen sei (vgl. Ziff. 9.4).