10.1.2. Zu den Aussagen der Privatklägerin ist festzuhalten, dass sie sich in ihrer Einvernahme im Jahre 2018 und anlässlich der Hauptverhandlung vom 11. Mai 2021 zunächst kongruent darüber geäussert hat, wie der sexuelle Übergriff durch den Beschuldigten stattgefunden haben soll. Dabei schilderte die Privatklägerin die Geschehensabläufe übereinstimmend: Sie habe im benachbarten Zimmer des Beschuldigten auf dessen Playstation gespielt, habe dann bemerkt, dass dieser hinter ihr masturbiere und sei dann von ihm aufgefordert worden, nach vorne zu schauen. In der Folge habe sie etwas geschmerzt.