Er sei dann rausgegangen (vgl. GA act. 92). Er habe ihr geglaubt, dass es Übergriffe durch den Beschuldigten gegeben habe, weil sie ihm dies gleich so geschrieben habe. Es sei aus dem Nichts gekommen. Sie sei während des Jahres deshalb auch so traumatisiert gewesen und sei deshalb bei der Mutter ausgezogen (vgl. GA act. 94). Er habe versucht, mit der Privatklägerin darüber zu reden, als sie schlechte Laune gehabt habe. Sie habe aber nicht gewollt, da sie traumatisiert gewesen sei. Manchmal sei sie einfach zusammengebrochen und habe geweint (vgl. GA act. 95). Er habe sexuellen Kontakt mit der Privatklägerin gehabt, aber sie habe sich sozusagen vor Männern geekelt. Sie hätten dann darüber