Sie sei die ganze Zeit so schlecht gelaunt gewesen. Er habe sie dann einmal gefragt, was los sei und dann habe sie es ihm erzählt (vgl. GA act. 92 f.). Vom Vorfall mit dem Beschuldigten in 2018 habe sie ihm gleich nachdem es passiert sei erzählt. Sie habe damals in U. bei der Mutter gewohnt. Sie habe ihm geschrieben, dass der Beschuldigte zu ihr ins Zimmer gekommen sei. Er habe irgendein Ladekabel gewollt. Er habe sie dann angefasst. Sie sei im Bett gelegen und er sei zu ihr hin und habe sie am Bein angefasst. Sie habe gesagt, er solle weggehen. Er sei dann rausgegangen (vgl. GA act. 92).