Das sei schon bei einer erwachsenen Frau ohne Vorbereitung kaum möglich. Die Privatklägerin hätte "Mordio" gerufen und alle hätten das mitbekommen. Für sie sei das unvorstellbar. Sie traue der Privatklägerin zu, dass sie gemerkt hätte, dass etwas passiere, was nicht passieren soll. Sie habe ja bereits einmal bewiesen, dass sie das könne. Sie sei bereits einmal angefasst worden und sei dann gleich nachhause gerannt. Es habe sich dabei um den Sohn der Lebenspartnerin des Vaters, AA., gehandelt. Das sei in 2008/2009 gewesen (vgl. GA act. 84 f.). Vom Auszug der Privatklägerin im April 2018 habe sie nichts mitbekommen.