er sich neben ihr befriedigt habe, nicht. Das sei auch ein Thema, welches er mit ihnen nie gross besprochen habe. Sie seien eine sehr offene Familie. Wenn die Privatklägerin über das irgendwelche Fragen gehabt habe, sei sie immer zu ihnen gekommen. Wenn etwas gewesen wäre, hätten sie das alle mitbekommen. Sie wisse nicht, wann die Privatklägerin aufgeklärt worden sei. Sie schätze das Ganze so ein, dass die Privatklägerin im Prinzip hätte wissen können, was da passiert sei, auch wenn der Beschuldigte sich neben ihr befriedigt hätte. Sie sei auch, egal was sie gehabt habe, immer zur Familie gekommen. Sie habe Fragen gestellt, wenn sie etwas habe wissen wollen.