Er habe keine Ahnung, ob es einen Zusammenhang mit ihrem Wunsch, zum leiblichen Vater zu ziehen, gebe. Er wisse es nicht (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15 f.). 9. 9.1. An der Hauptverhandlung vom 11. Mai 2021 wurden neben dem Beschuldigten und der Privatklägerin drei Zeugen befragt. Dabei handelte es sich um I., die Schwester des Beschuldigten bzw. Halbschwester der Privatklägerin, H., die Mutter des Beschuldigten und der Privatklägerin, sowie J., den (damaligen Ex-)Freund der Privatklägerin.