Er habe sich auch nie sexuell von ihr angezogen gefühlt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15). Zum Vorfall in 2018 sagte der Beschuldigte in Übereinstimmung mit seinen Aussagen vor der Polizei und der Vorinstanz aus, er sei damals nach dem Fest zwar ins Zimmer der Privatklägerin gegangen und habe mit ihr reden und sie umarmen wollen, habe das Zimmer dann jedoch auf ihre Bitte wieder verlassen und sei zu seiner Mutter gegangen, um Zigaretten zu holen. Ausserdem gab der Beschuldigte an, nach 5 Jahren immer noch nicht zu wissen, weshalb die Privatklägerin diese Dinge erzähle. Er habe keine Ahnung, ob es einen Zusammenhang mit ihrem Wunsch, zum leiblichen Vater zu ziehen, gebe.