8.2.2. Im Weiteren sagte der Beschuldigte aus, dass am Abend des 18. bzw. 19. April 2018 Chilbi in U. gewesen sei. Er habe dann getrunken. Seine Mutter und seine Schwestern, darunter die Privatklägerin, seien auch dort gewesen und hätten gefeiert. Sie seien dann eine Stunde oder zwei früher nachhause gegangen, er sei noch geblieben. Sie hätten getrunken, Spass gehabt und gefeiert. Er sei dann auch langsam nachhause. Dann habe er keine Zigaretten mehr gehabt und sei nach oben, wo er gesehen habe, dass im Zimmer der Privatklägerin noch Licht gebrannt habe. Er sei rein und habe gefragt, wie es ihr gehe.