Auf den Hinweis, die Privatklägerin habe berichtet, er habe seinen Kopf auf ihr Bein gelegt, entgegnete der Beschuldigte: "Was? Ach du Scheisse, jetzt kommen wieder neue Geschichten. Nein". Die Aussage der Privatklägerin, er habe mit den Händen unter der Decke ihre Beine angefasst, verneinte er dreimal. Er sei neben ihr gesessen, sei aufgestanden und habe sie umarmt. Sie habe dann "Nei, C." gesagt. So habe er gewusst, dass sie schlafen wolle und sei gegangen. Das sei so eine Abschiedsumarmung gewesen. Er sei immer so, wenn er betrunken sei. Er wisse nichts davon, - 17 -