Er müsse auch noch sagen, dass er mit Boxershorts dort gewesen sei, so wie man halt zuhause rumlaufe. Dann sei er wieder raus und zu seiner Mutter ins Schlafzimmer gegangen, sie sei auch noch wach gewesen. Er habe von ihr Zigaretten genommen und sei dann runter ins Bett (vgl. UA act. 39 f.). Entgegen der Aussage der Privatklägerin habe er nicht nach einem Playstation-Kabel gefragt, obwohl das sonst schon vorgekommen sei. Er habe nie gesagt, dass er etwas Anderes von ihr wolle und habe sich auch nicht auf ihr Bett gelegt. Auf den Hinweis, die Privatklägerin habe berichtet, er habe seinen Kopf auf ihr Bein gelegt, entgegnete der Beschuldigte: "Was?