8.1.3. Zum Vorfall vom April 2018 äusserte sich der Beschuldigte wie folgt: Er sei am 19. April 2018 von der Fasnacht nachhause gekommen. Er habe keine Zigaretten mehr gehabt und habe hoch zu seiner Mutter gewollt. Dann habe er gesehen, dass im Zimmer der Privatklägerin noch Licht brenne. Er sei etwas betrunken gewesen und habe sie fragen wollen, wie es ihr gehe. Er umarme manchmal gerne Leute, wenn er betrunken sei. Sie habe dann gesagt, es gehe ihr gut. Als sie im Bett gelegen sei, habe er sie halt umarmt, aber natürlich ohne sexuelle Gedanken. Er müsse auch noch sagen, dass er mit Boxershorts dort gewesen sei, so wie man halt zuhause rumlaufe.