Sie sei mehrmals mit der Privatklägerin zusammengesessen. Er habe auch mehrmals versucht, mit ihr zu sprechen. Als immer wieder andere Geschichten gekommen seien, sei es für ihn aber einfach vorbei gewesen. Er habe keine Schwester mehr. Er sei wegen dem Ganzen psychisch am "Arsch". Er habe geweint, einige Tage habe es ihn auch gewürgt, er habe fast kotzen müssen. Er habe genug Kacke gebaut, aber sowas, da habe er nicht einmal dran gedacht (vgl. UA act. 43).