8.1.2. Zum Vorfall in 2009 bzw. 2010 befragt, sagte der Beschuldigte aus, er habe damals das Zimmer neben der Privatklägerin gehabt. Er habe seine kleinen Schwestern nie in sein Zimmer gelassen. Er habe es immer gehasst, wenn sie nach der Schule in seinem Zimmer gesessen seien, weil er seine Konsole dort gehabt habe. Die Privatklägerin habe nicht in seinem Zimmer Playstation spielen dürfen und habe dann recht schnell ihre eigene gehabt. Sie habe ihn diesbezüglich recht mit Fragen genervt, aber sie habe nie - 16 -